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Zielgruppe
Berufskraftfahrer/innen im gewerblichen Güterkraftverkehr und Werkverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zGm
FS-Klassen C/CE und C1/C1E  sowie D/DE und D1/D1E mit der Kennnummer 95

Rechtliche Grundlagen
EG-Richtlinie 2003/59
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)

Dauer der Fortbildung
Die Fortbildung besteht aus fünf Einheiten (Modulen) zu je sieben Stunden, welche innerhalb von fünf Jahren (verteilt) besucht werden müssen. Insgesamt müssen also 35 Kursstunden absolviert werden.

Hintergrund
Es reicht heute nicht mehr aus, „nur“ fahren zu können. LKW-Fahrer/innen müssen auch disponieren, sollen Techniker sein, mit schwierigen Situationen und Kunden umgehen können und sich im einschlägigen nationalen und internationalen Recht auskennen: Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung, neue Verkehrsvorschriften usw. Und nicht zuletzt müssen sie auch für sich selbst und ihre Gesundheit sorgen, um diesen Beruf für viele Jahre erfolgreich ausüben zu können.

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